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   VG Trier, 07.04.2014 - 6 K 1342/13.TR   

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https://dejure.org/2014,19961
VG Trier, 07.04.2014 - 6 K 1342/13.TR (https://dejure.org/2014,19961)
VG Trier, Entscheidung vom 07.04.2014 - 6 K 1342/13.TR (https://dejure.org/2014,19961)
VG Trier, Entscheidung vom 07. April 2014 - 6 K 1342/13.TR (https://dejure.org/2014,19961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 Abs 1 S 1 Nr 7 IfSG, § 30 Abs 1 S 2 IfSG, § 28 Abs 1 S 3 IfSG
    Übernahme von Behandlungskosten nach dem Infektionsschutzgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten eines Patienten mit offener Lungentuberkulose i.R.d. stationären Aufnahme zur Durchführung von Quarantänemaßnahmen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.03.1977 - I C 36.70

    Durchführung von Schutzmaßnahmen - Aufbringungslast - Abgesonderter -

    Auszug aus VG Trier, 07.04.2014 - 6 K 1342/13
    Die Abgrenzung ist danach vorzunehmen, ob eine gelegentlich der Absonderung durchgeführte stationäre Heilbehandlung schon aus medizinischen Gründen erforderlich gewesen wäre - in diesem Falle fallen die Krankenhauskosten als Heilbehandlungskosten an -, oder ob in medizinischer Hinsicht jedenfalls eine stationäre Behandlung nicht nötig gewesen wäre (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2. März 1977 - I C 36.70 -, BVerwGE 52, 132).

    Das hat bereits das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen - Bundes-Seuchengesetz - (in der Fassung vom 18. Juli 1961, BGBl. I S. 1012, berichtigt S. 1300, und vom 23. Januar 1963, BGBl. I S. 57) festgestellt und eingehend begründet (BVerwG, Urteil vom 2. März 1977 - I C 36.70 -, BVerwGE 52, 132).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 13 A 1454/07

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für Absonderungsmaßnahmen aus

    Auszug aus VG Trier, 07.04.2014 - 6 K 1342/13
    Da sich die betreffenden Vorschriften infolge der Ablösung des Bundes-Seuchengesetzes durch das Infektionsschutzgesetz in der Sache nicht entscheidend geändert haben, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2007 - 13 A 1454/07 -, juris; Bales/Baumann/Schnitzler, Infektionsschutzgesetz, 2. Aufl., § 69 Rn. 8; Erdle, Infektionsschutzgesetz, 4. Aufl., § 69 Anm. 7).
  • VG Mainz, 29.11.2017 - 1 K 1430/16

    Kostentragung für Maßnahmen des Infektions- und Seuchenschutzes; Desinfektion;

    Insoweit ist auch für § 69 Abs. 1 Nr. 5 IfSG anzuerkennen, dass für Desinfektionsmaßnahmen - zumindest nach behördlicher Anordnung - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, ein Erstattungsanspruch als subjektiv-rechtliche Ausformung des § 69 IfSG besteht (vgl. zu § 69 Abs. 1 Nr. 7 IfSG: VG Trier, Urteil vom 7. April 2014 - 6 K 1342/13 -, BeckRS 2014, 54760).
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